Der Statistik zufolge zieht ein durchschnittlicher Bewohner Deutschlands alle sieben Jahre um. Deshalb ist es für alle wichtig, zu wissen, wie man den Wechsel der Wohnung richtig organisiert.
Rechtzeitiger Beginn ist alles!
Und das nicht umsonst. Denn wenn Sie zuvor Ihre Wohnung lediglich gemietet haben, müssen Sie diese 3 Monate vor dem geplanten Wechsel des Wohnortes kündigen. Außerdem ist auch die Beauftragung eines Umzugsunternehmens drei Monate im Voraus zu planen. Darüber hinaus müssen sowohl der Internet- als auch der Telefonanbieter drei Monate vor dem Umzug über die Adressenänderung informiert werden. Wenn sie unter der neuen Adresse keinen Internet- bzw. Internetanschluss bereitstellen können, so haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Können sie den Anschluss bereitstellen, so läuft der jeweilige Vertrag bis zum ursprünglich vereinbarten Datum weiter. Wer auf der Suche einem Umzugsservice, wird bei Google in der Regel schnell fündig.
Tipp 2: Nichts wie weg mit alten Sachen!
Auch um die Entrümpelung ihrer alten Wohnung sollten Sie sich im Voraus kümmern. Denn es ist erstaunlich, wie viele alten Sachen in Kellern oder auch Zimmern zu finden sind, wenn man gezielt danach sucht. Und die richtige Wahl zwischen Sachen, die man noch gebrauchen wird, und solchen, die wegzuwerfen sind, kann nur in aller Ruhe getroffen werden. Parallel mit der Entrümpelung der alten Wohnung muss man auch Belege für alle Einkäufe, die man im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel macht sammeln. Das ist dadurch zu erklären, dass Ausgaben im Zusammenhang mit einem Wohnungswechsel als Werbungskosten von den Steuern abgesetzt werden können.
Tipp 3: Adressenänderung mitteilen!
Was sollte man über die Vorbereitung zum Umzug noch wissen? Wenn Sie Filme nicht auf YouTube, sondern mithilfe des Fernsehens gucken, sollten Sie etwa 4 Wochen vor dem Wohnungswechsel für den Kabelanschluss in der neuen Wohnung sorgen. Ähnlich viel Zeit muss man für die Organisation der Sperrmüllabfuhr einplanen. Wenn Sie anstelle einer Speditionsfirma Umzugshelfer mit dem Umzug beauftragen möchten, sollten Sie auch das etwa einen Monat im Voraus tun. Etwa drei Wochen im Voraus ist es an der Zeit, den sogenannten Nachsendeauftrag zu beantragen. Beim Nachsendeauftrag handelt es sich im Prinzip um die Bitte an die Post, alle Briefe, Sendungen, die an die alte Wohnung adressiert sind, an die neue Eigentumswohnung auszuliefern. Der Nachsendeauftrag kann für 6,12 oder 24 Monate beantragt werden. Private Personen kostet er 19,90 bis 34,90 Euro. Und Geschäftskunden zahlen dafür 34,90 bis 69,90 Euro.
Tipp 4: Platz für den Transporter reservieren!
Wer eine Halteverbotszone vor der neuen Eigentumswohnung und vor der alten Wohnung für den Transporter einrichten will, muss sich auch darum rechtzeitig kümmern. Dafür muss er spezielle Straßenschilder für die Halteverbotszone beim Straßenverkehrsamt beantragen. Diese müssen vier Tage vor dem Umzug abgeholt und ausgestellt werden. Alternativ kann man eine spezielle Firma die Halteverbotszone einrichten lassen. Diese kümmert sich dann um die erforderliche Genehmigung und wird die Halteverbotszone sowohl vor der neuen Eigentumswohnung als auch vor der Alten einrichten. Und wenn Sie eine Speditionsfirma mit dem Umzug beauftragen, dann kümmert sie sich um die Halteverbotszone sowohl vor der neuen Eigentumswohnung als auch vor der Alten.
Tipp 5: Die neue Wohnung renovieren!
Denn am Tag X muss alles zur Aufnahme ihrer Sachen aus der alten Wohnung vorbereitet sein. Planen Sie auch dafür genügend Zeit ein, um in aller Ruhe renovieren zu können. Und wenn Sie sich darin nicht auskennen, beauftragen Sie eine spezialisierte Firma damit, Ihre Wohnung zu renovieren. Dann brauchen Sie sich nach dem Wechsel der Wohnadresse nur noch diese beim Meldeamt und dem Straßenverkehrsamt zu melden.
Quelle zur Statistik: