Donnerstag , 21 November 2024

Räuchermischungen zur Entspannung – was ist erlaubt, was nicht?

Viele Nutzer sind sehr unsicher geworden, was sie an Räuchermischungen konsumieren dürfen und wann sie sich mit dem Konsum von Räuchermischungen strafbar machen.

Dabei gilt, dass harmlose Mischungen, die erlaubte Kräuter enthalten, gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schon seit dem Jahr 2014 als unbedenklich und legal eingestuft sind. Zunächst gilt die ganz einfache Regel, dass alle Räuchermischungen, die nicht ausschließlich der Entspannung dienen, sondern vielleicht auch noch den Nebeneffekt haben, dass sie den Nutzer in irgendeiner Form berauschen, in Deutschland verboten sind. Das Betäubungsmittelgesetz erklärt dabei detaillierter – und im Hinblick auf die konkreten Inhaltsstoffe sogar öffentlich einsehbar – welche Räuchermischungen zur Entspannung in Deutschland zugelassen sind und welche als verboten gelten.

Synthetische Cannabinoide sind nicht verboten

Generell gilt, dass Räuchermischungen, die beispielsweise künstliche Zusatzstoffe wie Cannabinoide beinhalten, auch legal in Shops und im Internet erworben werden dürfen. Allerdings sind die als legal eingestuften Mischungen gerade in Shops nicht sehr häufig zu finden, die sich auf den Vertrieb dieser Produkte spezialisiert haben. Das liegt wohl daran, dass es behördlicherseits in Deutschland für den Verkauf legaler Räuchermischungen strenge Auflagen gibt. Das Ergebnis ist, dass viele Shops lediglich noch Räuchermischungen verkaufen, die ihre Lizenz auch definitiv nicht gefährden. Das Angebot an Räuchermischungen in niedergelassenen Shops wird also deutlich reduziert.

Wie sieht es das Gesetz?

Bei den als Badesalz, Kräutermischung oder auch Räuchermischung vertriebenen Produkten ist gerade beim Kauf über das Internet oftmals nicht klar ersichtlich, welche Inhaltsstoffe hier vorhanden sind und auch, ob eine berauschende Wirkung gegeben ist, weiß der Nutzer oftmals nicht. Es gibt allerdings auch Onlineshops, bei denen die Inhaltsstoffe der Produkte klar deklariert sind, wodurch jeder Nutzer mittels des Betäubungsmittelgesetzes einen Abgleich vornehmen kann, ob berauschende und damit verbotene Substanzen enthalten sind. Nähere Informationen hierzu gibt es auch auf http://raeuchermischungen-info.com/

Die Abgrenzung zwischen harmlos und verboten

Wer Räuchermischungen kauft, sollte sich also gut beraten lassen, welche Substanzen enthalten sind. Dabei gilt, dass man sich mit verbotenen Inhaltsstoffen gesundheitlich schaden und zudem auch strafbar bei der Nutzung machen kann. Dabei liegt die Unterscheidung zwischen legal und verboten darin, ob berauschende Substanzen enthalten sind, die wiederum auf der Schwarzen Liste des Betäubungsmittelgesetzes zu finden sind. Die Liste für illegale Stoffe ist veröffentlicht und kann somit von allen Nutzern von Räuchermischungen eingesehen werden. Erlaubte Inhalte dienen lediglich der Entspannung, verbotene Inhaltsstoffe sind die mit berauschender Wirkung.

Laut Klausel des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfolgt eine Strafverfolgung erst, wenn die Kräutermischung gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt.

Räuchermischungen, die ausschließlich eine entspannende Wirkungen haben und lediglich synthetisch produzierte Cannabinoide beinhalten, fallen weder unter das Arzneimittel- noch unter das Betäubungsmittelgesetz und sind somit legal.

Fazit

Dies bedeutet für Nutzer von Räuchermischungen zur entspannenden Wirkung, dass sie sich nach neuesten Gesetzen keinesfalls strafbar machen, wenn sie eine harmlose Legal High Kräutermischung erwerben, die keine Inhaltsstoffe der Schwarzen Liste des Betäubungsmittelgesetzes aufweist. Am sichersten sind Nutzer immer dann, wenn sie die Produkte aus bekannter Quelle erwerben und wenn sie zudem die enthaltenen Wirkstoffe bereits kennen. Allerdings ist die Nutzung unbekannter Wirkstoffe auch dann nicht gefährlich oder strafbar, wenn sie ausschließlich der Entspannung dienen – und hier liegt die Betonung auf „ausschließlich“. Wer sich mit der genauen Wirkungsweise einzelner Inhaltsstoffe beschäftigt und auskennt und die Schwarze Liste des Betäubungsmittelgesetzes hinzuzieht, ist immer auf der sicheren Seite – sowohl gesundheitlich als auch gesetzlich.

Über Toni Ebert

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