Wenn Sie über einen Wohnungswechsel innerhalb von Berlin während der Corona-Krise nachdenken gibt es einige Regelungen zu beachten. Durch Kontaktbeschränkungen und Lockdown-Regelungen dürfen viele Privaten Umzugshelfer nicht oder nur bedingt einspringen und Sie bei Ihrem Umzug unterstützen.
Umzug trotz Corona – ist das erlaubt?
Ein Wohnungswechsel während und trotz Corona ist generell nicht verboten. Der Wohnungswechsel darf allerdings nur innerhalb von Deutschland stattfinden, da im Ausland andere Regeln gelten und eventuell Genehmigungen erfordern. Sie dürfen während des Wohnungswechsels nicht mit Corona infiziert sein oder sich in Quarantäne befinden. Wenn Sie infiziert sind oder auf Ihr Testergebnis warten, darf der Wohnungswechsel vorerst nicht stattfinden. Natürlich gibt es regionale Unterschiede in den Bestimmungen so können beispielsweise in Berlin andere Regelungen gelten als in Hamburg oder Köln.
Das müssen Sie bei einem Umzug während Corona beachten
Generell gilt, die geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten. Auch wenn ein Umzugsunternehmen in Berlin involviert wird kann es sein, dass es bei der Ausführung des Wechsels Ihrer Wohnung zu Corona -konformen Maßnahmen kommen kann. Das bedeutet für die Umzugsfirma, dass zum Beispiel die Fahrzeuge regelmäßig desinfiziert werden müssen oder die Helfer mit Handschuhen arbeiten. Auch Verpackungsmaterial, welches die Umzugsfirma für gewöhnlich wieder mitnimmt wird von den Helfern nun entsorgt.
Dürfen auch Familienmitglieder und Freunde als Umzugshelfer agieren?
Wenn Ihre Wohnung in Berlin von Freunden und Familie leergeräumt wird, ist auch das erlaubt. Solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Der Kontakt zu Personen aus Risikogruppen sollte hierbei aber eingeschränkt werden, damit eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Auch ist es sinnvoll bei privaten Umzugshelfern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es hier und auch für eine Umzugsfirma nicht.
Die Planung im Vorfeld ist das wichtigste
Eine neue Wohnung in Berlin, ein Wohnungswechsel in eine andere Stadt und die Frage Privat oder professionell. Ein Umzug will gut geplant sein und das am besten von vorneherein. Auch wenn einiges wegen Corona nach wie vor geschlossen ist, können Umzugsunternehmen trotzdem angefordert werden. Solange die Hygienevorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, darf die Umzugsfirma und ihre Mitarbeiter arbeiten. Liegt in der Familie oder dem näheren Umkreis ein Corona-Fall vor, sollte der Umzug abgesagt werden. Wenn Sie bereits einen Vertrag mit einer Umzugsfirma über eine neue Wohnung in einer anderen Stadt (zum Beispiel Berlin) haben, müssen Sie bedenken, dass zur Verfügung gestellte Umzugskartons aufgrund aktueller Regelungen nicht zurückgenommen werden können. Diese müssen Sie als Kunde dann selbst entsorgen. Bei einem Umzug ist weiterhin wichtig, dass Ihre Möbel und andere Oberflächen in der Wohnung desinfiziert werden und die Wohnung selbst in regelmäßigen Abständen gelüftet wird, um eine mögliche Ansteckungsgefahr von vorneherein zu minimieren.
Das wichtigste zusammengefasst
- Umzüge während der Pandemie sind weiterhin erlaubt und möglich
- Eine Maskenpflicht gibt es dabei nicht, kann aber gewünscht werden
- Eine Umzugsfirma kann auch während der Pandemie beauftragt werden
- Private Helfer sollten sich an die Bestimmungen und Abstandsregelungen halten
- Während einer Quarantäne oder eines Corona-Falls darf ein Wohnungswechsel nicht stattfinden