Sonntag , 24 November 2024
Umzugskarton und Wohnungsschlüssel
Umzugskarton und Wohnungsschlüssel, Bild: Pixabay

Stolpersteine bei einem internationalen Umzug

Wer schon einmal ins Ausland umgezogen ist, zum Beispiel im Zuge einer definitiven Auswanderung oder einer vorübergehenden Entsendung in ein anderes Land, weiß, dass dies ein anderes Paar Schuhe ist als ein Umzug von Ort A nach Ort B innerhalb Deutschlands.

Insbesondere bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land wie der Schweiz tun sich große Hürden auf. Bei einem interkontinentalen Umzug, zum Beispiel von Deutschland in die USA oder nach Japan tun sich aufgrund der längeren Transportwege weitere Problematiken auf.

Herausforderungen bei einem internationalen Umzug

Wie bei einem normalen Umzug, so muss auch bei einem internationalen Umzug der Hausstand in Kisten verpackt, die Kisten ans neue Domizil verfrachtet und am neuen Wohnort die Kisten wieder sorgfältig ausgepackt werden. Das ist an für sich schon einmal kein einfaches Unterfangen, wenn keine Waren kaputtgehen oder verloren gehen sollen. Wenn doch, ist man froh, wenn der Umzug versichert war. Das ist bei der Inanspruchnahme eines professionellen Umzugsunternehmens normalerweise gegeben, bei einem Umzug auf eigene Rechnung oftmals nicht. Wer selber umziehen möchte, sollte darum vorgängig das Kleingedruckte seiner Hausratsversicherung genau studieren und nötigenfalls eine Deckung bei seiner Versicherung anfragen.

Die größte Herausforderung bei einem internationalen Umzug stellen zollrechtliche Aspekte dar.

Bei einem Umzug von einem EU-Land in ein anderes gilt Zollfreiheit und es fällt kein Zoll an und es muss auch kein Umzugsgut zollrechtlich angemeldet werden. Dabei gilt es zu beachten, dass ein paar wenige EU-Gebiete nicht zum EU-Zollgebiet gehören, womit diese Regelung nicht anwendbar ist. Diese Gebiete sind:

  • Büsingen
  • Helgoland
  • Campione d’Italia
  • Italienischer Teil des Lago di Lugano zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • Livigno
  • Wallis und Futuna
  • Neukaledonien
  • Französische Süd- und Antarktisgebiete
  • Französisch-Polynesien
  • Saint-Pierre und Miquelon

In diesen Gebieten gilt dasselbe wie beim Umzug in ein Nicht-EU-Land, nämlich, dass Umzugsgut angemeldet werden muss. Grundsätzlich kann jedes Land selber entscheiden, ob und wie Umzugsgut aus dem Ausland besteuert wird. Im Normalfall werden auf persönliche Gegenstände des Umziehenden keine Steuern erhoben, wenn sich diese vor dem Umzugsdatum seit mindestens 6 oder 12 Monaten im Besitz der Person befunden haben. Die Regeln sind jedoch in jedem Land etwas anders und auch die nötigen Formalitäten können sich unterscheiden. Aus diesem Grund lohnt es sich unbedingt professionelle Hilfe anzufordern, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, dass aufgrund eines fehlenden Formulars Importzölle oder Mehrwertsteuer fällig werden. Viele größere Umzugsunternehmen sowie einige Speditionen können Umziehwillige beraten, alle Formalitäten erledigen und auch das Umzugsgut von Punkt A nach Punkt B transportieren.

Über Toni Ebert

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