Damit die Ruhe- und Lenkzeiten eines Lkw-Fahrers aufgezeichnet werden können, wird im Fahrzeug ein digitaler Tachograph benötigt. Dieser ist nicht optional, sondern seit 2006 Pflicht. Das Gegenstück dazu ist die Fahrerkarte, die in den Tachographen (oder auch Kontrollgerät) gesteckt wird. Die Karte muss extra beantragt werden und ist nicht übertragbar. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass die Fahrerkarte alle 28 Tage vom Arbeitgeber/Unternehmen ausgelesen werden muss. Ist dies mithilfe eines Auslesegeräts und einer passenden Fahrerkarten auslesen Software passiert, dann sind die Daten für mindestens 12 Monate (ein Jahr) zu archivieren. Doch welche Informationen werden eigentlich auf der Karte gespeichert?
Diese Infos speichert der Chip
Bevor es um den auf der Rückseite angebrachten Chip geht, ist erst einmal die Vorderseite dran. Diese ist nämlich auch nicht leer, sondern beinhaltet auf der linken Seite ein Foto vom Fahrer. Damit ist die Karte automatisch personenbezogen. Rechts davon sind diverse Angaben zur Person niedergeschrieben. Ganz oben ist der Nachname (1) und darunter der Vorname (2) zu finden. Anschließend sind das Geburtsdatum (3), die Gültigkeit (4a und 4b) und die ausstellende Behörde (4c) dran. Den Abschluss bilden die Führerschein- (5a) und Kartennummer (5b) und eine Unterschrift.
Beim Chip ist es logischerweise so, dass dieser andere Infos speichert. Geht es um die wesentlichen Aspekte, dann ist zunächst die Identität des Fahrers dran. Stärker im Fokus stehen allerdings die Lkws, mit denen ein Fahrer unterwegs ist. Das heißt, dass unter anderem die Identifizierungs- und Registrierungsnummer aller gefahrenen Lastkraftwagen hinterlegt wird. Auch dabei sind die Kilometerstände und die Geschwindigkeiten (zumindest für die letzten 24 Stunden). Der wohl entscheidendste Punkt kommt jetzt, denn natürlich nimmt der Chip auch die Ruhe-, Lenk- und Arbeitszeiten und mögliche Lenkzeitunterbrechungen auf (mindestens für die vergangenen 28 Tage).
Fahrerkarte verloren – darf trotzdem gefahren werden?
Die Karte ist für einen Lkw-Fahrer ein unerlässliches und wichtiges Dokument. Daher ist es im gewerblichen Bereich so, dass ohne Fahrerkarte grundsätzlich nicht gefahren werden darf. Es gibt jedoch Ausnahmen, denn bei Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion oder Beschädigung darf bis zu 15 Tage ohne gefahren werden. Das Ganze ist allerdings mit einem Mehraufwand verbunden, denn ohne Karte ist keine automatische Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten möglich. Das heißt, dass der Fahrer manuell eingreifen und seine Fahrten lückenlos dokumentieren muss. Eine verlorene oder gestohlene Karte ist demnach nicht unbedingt ein Vorteil.
Manipulationen sind keine Seltenheit
Speditionsfirmen wollen stets die höchsten Profite einfahren. Aufgrund vorgegebener Lenk- und Ruhezeiten ist das aber nicht möglich, sodass in manchen Fällen zu illegalen Mitteln gegriffen wird. Das Fahren ohne Fahrerkarte stellt zum Beispiel eine Möglichkeit dar, da die Lenk- und Ruhezeiten manipuliert werden können. Die Gefahr ist jedoch, dass der Schwindel bei einer Kontrolle auffliegt. Ab diesem Zeitpunkt ist es dann nicht mehr lustig und man wird mit den Konsequenzen konfrontiert.
Ein „Trend“ ist auch, dass die Kontrollgeräte manipuliert beziehungsweise vollständig abgeschaltet werden. Auch das ist verboten und wird bestraft. Bei einer Großkontrolle am 06.06.2016 war es beispielsweise so, dass von insgesamt 69 kontrollierten Lkws 22 ein nicht ordnungsgemäßes Kontrollgerät hatten. Genauer gesagt konnten ihnen gezielte Eingriffe in den digitalen Tachographen nachgewiesen werden. Das Risiko fährt also im wahrsten Sinne des Wortes immer mit.