Geht man in den Discounter oder zum Bäcker um die Ecke einkaufen ist es ganz normal, die Ware sofort zu bezahlen. Beim Online Einkauf gibt es jedoch auch noch eine andere Möglichkeit des Einkaufs. In den meisten Onlineshops werden mehrere sogenannte „Zahlungsarten“ angeboten. Das bedeutet, man kann nach seiner Bestellung auswählen, wie und wann man die Ware bezahlen möchte. Die angebotenen Zahlungsarten reichen von der Vorauszahlung über die Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung bis hin zu der Möglichkeit auf Rechnung zu bestellen.
Beim dem sogenannten „Kauf auf Rechnung“ oder „Rechnungskauf“ gewähren die Onlinehändler ihren Kunden die Möglichkeit, die Ware erst nach deren Erhalt zu bezahlen. Auf Rechnung bestellen bedeutet also, dass man die Ware erst nach Hause geschickt bekommt und diese dann in der Regel innerhalb von 7 oder 14 Tagen zu bezahlen hat. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise per Banküberweisung.
Die Rechnung wird dem Kunden dabei entweder per E-Mail, per Post oder mit der Ware zusammen zugestellt.
Welche Vorteile bietet der Rechnungskauf?
Für die Kunden ist dies eine beliebte Zahlungsart, da sie einem das größte Maß an Sicherheit bietet.
- Man ist nicht gezwungen sensible Bank-, Kreditkartendaten oder andere persönliche Daten an den
Onlinehändler weiter zu geben.
- Man kann die Ware prüfen, bevor man sie bezahlt. Sollte etwas nicht in Ordnung sein mit der Ware, kann sie zurück geschickt werden und man muss nicht erst auf die Gutschrift des Händlers warten.
Hier findet man noch mehr Informationen und weitere Möglichkeiten in Verbindung mit dem rechnungskauf.com
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Voraussetzung für die Zahlungsart Rechnung
Für den Betreiber eines Onlineshops ist die Zahlungsart auf Rechnung ein hohes Risiko, denn natürlich gibt es auch unter den Kunden die sogenannten schwarzen Schafe und es bleibt die eine oder andere Rechnung unbezahlt. Daher wurden einige Voraussetzungen für diese Zahlungsart geschaffen, die den Onlineshop-Betreiber gegenüber dem Kunden absichern sollen.
- Bonitätsprüfung
Bevor der Onlinehändler dem Kunden den Kauf auf Rechnung gewährt, prüft dieser zuerst die Bonität des Kunden. Ist der Bonität Score des Kunden zu niedrig, wird der Händler die Bestellung auf Rechnung ablehnen. Es kann auch sein, dass die Bonitätsprüfung dazu führt, dass nur bis zu einem bestimmten Limit Ware auf Rechnung bestellt werden kann oder dass die Zahlungsoption dem Kunden gar nicht erst angezeigt wird.
- Offene Rechnungen
Sollte man im selben Onlineshop noch Rechnungen offen haben, wird es ebenfalls Probleme geben, weitere Ware auf Rechnung zu bestellen.
- Identische Rechnungs- und Lieferadressen
Um Ware auf Rechnung bestellen zu können, müssen Rechnungs- und Lieferadresse identisch sein. Dies wird von fast allen Onlineshops verlangt und dient dazu, den Onlinehändler vor Betrug zu schützen.
- Packstationen
Möchte man Ware auf Rechnung kaufen, kann diese allerdings nicht an eine Packstation geliefert werden. Auch hier ist der Grund der Schutz der Onlinehändler vor Betrugsfällen.
- Volljährigkeit
Bei einer Bestellung auf Rechnung muss der Kunde mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, weil er ansonsten noch nicht voll geschäftsfähig und damit prozessfähig wäre. So könnte er im Falle eines Rechtsstreits eventuell nicht rechtlich belangt werden.
- Maximalwert
Viele Onlinehändler haben für den Rechnungskauf Maximalwerte pro Bestellung festgelegt. Hat ein Kunde eine schlechte Bonität kann sich dieser Betrag noch weiter verringern.
- Erst ab 2. Bestellung
Einige Shops gewähren den Rechnungskauf erst ab der zweiten Bestellung und bei erfolgter Erstbestellung mit einer anderen Zahlungsmethode, die erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Registrierung im Shop
In vielen Onlineshops kann man einkaufen, ohne dass man sich mit Namen und Adresse registrieren muss. Möchte man allerdings die Zahlungsoption Rechnungskauf in Anspruch nehmen, bestehen manche Onlineshops auf das Anlegen eines Kunden Account mit den persönlichen Daten.
- Deutschland als Wohnsitz
Es gibt Onlineshops, die nur den Kunden mit Wohnsitz in Deutschland die Bestellung auf Rechnung gewähren.