Mittwoch , 30 Oktober 2024

Flugverspätung: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Ob der gebuchte Flug auch tatsächlich pünktlich startet und landet, wird für die Passagiere immer mehr zu einem Glücksspiel. Denn die Zahl der verspäteten Flüge steigt seit einigen Jahren rasant an. Aktuell startet nahezu die Hälfte der Flüge nicht pünktlich, wie auch die entsprechende Statistik von Eurocontrol zeigt. In den weitaus meisten Fällen handelt es sich um geringfügige Verspätungen von wenigen Minuten, was die meisten Passagiere leicht verschmerzen können. Doch es kommt durchaus vor, dass Flüge mit einer Verspätung von mehreren Stunden oder gar erst am nächsten Tag starten. Grundsätzlich steht den Passagieren laut der EU-Fluggastrechteverordnung, die auch in Norwegen, Island und der Schweiz Gültigkeit hat, ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung zu.

Eine schlechte Entschädigungsmoral

Allerdings sind viele Fluggesellschaften nicht gerade zahlungswillig, wenn es um Entschädigungen geht. So hatte das Portal Fairplane zwischen Juni und August 2018 allein 3.800 verspätete oder annullierte Flüge in Deutschland gezählt. Lediglich in fünf Prozent der Fälle wurde die Entschädigung anstandslos bezahlt. Werden Entschädigungen gefordert, blocken die Airlines oft ab oder geben falsche Gründe für die Verspätung an. Machen die Passagiere ihre Ansprüche geltend, müssen sie oftmals wochenlang auf eine Reaktion der Gesellschaft warten oder werden mit einem Bruchteil der ihnen zustehenden Summe abgespeist. Dazu sagt Sabine Fischer-Volk von der brandenburger Verbraucherzentrale: „Die Mehrheit der Airlines antwortet dem Kunden erst einmal gar nicht oder lässt Monate vergehen, um dann lediglich einen Gutschein anzubieten.“

Geld zurück mit professioneller Hilfe

Passagiere, die bei einer Flugverspätung Geld zurück haben möchten, sollten sich deshalb von vornherein professionelle Hilfe holen. Beispielsweise finden die Passagiere auf dem Portal Airhelp Profis mit Erfahrung, die wissen, wie die Ansprüche durchgesetzt werden können. Bei vielen Airlines ist es sogar gang und gäbe, dass sie die Entschädigung erst nach einem Gerichtsverfahren bezahlen. Denn die Verantwortlichen bei den Fluggesellschaften wissen sehr wohl: Viole Fluggäste scheuen angesichts möglicher Kosten für das Verfahren den Gang vor den Kadi.

Wann haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung?

Sobald ein Passagier ein Flugticket kauft, schließt er mit der Airline einen sogenannten Beförderungsvertrag ab. Ein wichtiger Aspekt ist darin die pünktliche Beförderung zum Reiseziel. Ist der Flug jedoch überbucht oder wurde annulliert, sodass der Passagier nicht befördert werden kann, steht ihm in jedem Fall eine Entschädigung zu. Das gilt auch bei Verspätungen. Allerdings richtet sich die Höhe der Entschädigung im Fall einer Verspätung danach, wie groß diese ist.

So hat der Fluggast bei einer Verspätung von zwei Stunden das Recht auf zwei Telefonate, das Versenden zweier Faxe oder zweier E-Mails, was die Gesellschaft ermöglichen muss. Auch bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft für die Betreuung und Verpflegung der Gäste sorgen, verschiebt sich ein Flug auf den nächsten Tag, muss sogar die Übernachtung bezahlt werden.

Eine finanzielle Entschädigung können die Fluggäste einfordern, wenn sie über eine Distanz von mindestens 1.500 Kilometern fliegen und ihr Flug sich um mindestens drei Stunden verspätet. Nicht bezahlen muss die Fluggesellschaft lediglich bei unvorhergesehenen Ereignissen. Beispielsweise, wenn plötzlich eine Schlechtwetterfront auf der Route auftaucht oder politische Unruhen am Reiseziel ausgebrochen sind.

Über Toni Ebert

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