Mittwoch , 30 Oktober 2024

Haushaltshilfe einstellen: Das gilt es bei der Anstellung zu beachten

Ob zum Kochen, Putzen oder für die Kinderbetreuung – immer mehr Deutsche stellen eine Haushaltshilfe ein. Diese kümmert sich um die Ordnung innerhalb der eigenen Vier Wände und sorgt dafür, dass neben dem Berufsleben noch genügend Zeit für die Familie bleibt. Dabei ist die Haushaltshilfe nicht nur die gute Seele im Zuhause, sie hilft sogar dabei, gegenüber dem Finanzamt viel Geld zu sparen. Dieser Artikel erklärt, was bei der Anstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist.

Versichern der Haushaltshilfe

In Deutschland sind nahezu ein Drittel aller im Haushalt beschäftigten Personen nicht offiziell angemeldet. Dabei profitiert der Arbeitgeber von Steuerentlastungen und der Angestellte von einer zuverlässigen Absicherung. Kommt es während der Arbeitszeit zu einem Unfall, muss sich die Haushaltshilfe keine Sorgen um die Kostenerstattung machen, da eine Unfallversicherung besteht.

Die Hausratversicherung deckt zudem Feuer- und Leitungswasserschäden ab, auch wenn diese von der Haushaltshilfe verursacht wurden. Lässt sie beispielsweise eine Kerze brennen, woraufhin das Inventar Feuer fängt, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Es ist allerdings ratsam bei der eigenen Gesellschaft nachzufragen, ob im Haushalt angestellte Personen ausdrücklich mitversichert sind.

Eine Haushaltshilfe anstellen

In Deutschland gibt es verschiedene Anstellungsmodelle, die alle ihre Vor- und Nachteile haben:

Am häufigsten wird eine Haushaltshilfe als Minijob angemeldet, da bei dieser Anstellung der bürokratische Aufwand sehr gering ist. Der Arbeitgeber meldet das Arbeitsverhältnis der Minijob-Zentrale und füllt eine Lastschriftermächtigung für die Sozialabgaben aus. Er kann am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung 20 Prozent der Ausgaben, maximal 510 Euro, beim Finanzamt geltend machen.

Wenn die Haushaltshilfe mehr als 450 Euro verdient und die Tätigkeit den Umfang eines Minijobs überschreitet, muss eine Festanstellung vereinbart werden. Der bürokratische Aufwand für das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ist wesentlich aufwendiger, allerdings führt diese Anstellung zu höheren Steuerersparnissen: 20.000 Euro im Jahr lassen sich steuerlich geltend machen, sodass der Arbeitgeber im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro Steuervorteile nutzen kann.

Manche Haushaltshilfen sind bereits als Selbstständige tätig. Das heißt, es findet keine Anstellung statt und der Auftraggeber muss nicht für die Sozialabgaben aufkommen. Der Selbstständige ist selbst für eine korrekte Absicherung verantwortlich. Für den Auftraggeber ist dieses Modell die günstigste Variante, denn er hat deutlich niedrigere Kosten, keinen bürokratischen Aufwand und genießt trotzdem alle Steuervorteile: 20 Prozent der Ausgaben, maximal 600 Euro im Jahr, kann er steuerlich geltend machen.

Der Staat möchte mit den Steuerermäßigungen eindringlich gegen die Schwarzarbeit vorgehen. Daher und aufgrund der Absicherung durch die Versicherungsgesellschaft lohnt sich die offizielle Anstellung der Haushaltshilfe grundsätzlich immer.

Diese Checkliste erleichtert die Entscheidung, eine Haushaltshilfe einzustellen:

Über Toni Ebert

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