Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof jedem Internetnutzer das Recht eingeräumt, bestimmte Internetseiten (URLs) mit persönlicher Namenserwähnung vom Suchindex entfernen zu lassen. Dafür hat die Mutter aller Suchmaschinen, Google, nun ein Formular online gestellt um bestimmte Inhalte der eigenen Person auf gezielten URLs löschen zu lassen.
Natürlich hat man hier auch wieder Voraussetzungen geschaffen, um das Löschen von persönlichen Inhalten aus der Suche bei Google, wirklich durchzusetzen. So heißt es beispielsweise in einer Erklärung seitens Google:
„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“
Desweiteren braucht man zum Entfernen bestimmter Ergebnisse mit persönlichem Inhalt bei Google einen Beweis, dass man es selber auch wirklich ist, der da die Sperrung einiger Suchergebnisse mit dem Formular beantragt. Dabei handelt es sich dann um eine Kopie des Personalausweises.
Zu jeder URL, die man sperren lassen möchte, muss man auch einen Grund angeben. Also warum und weshalb die URL mit den eigenen persönlichen Daten nicht mehr bei Google auftauchen soll.
Allen in allem eine schöne Sache, dass Google von selbst auf den Nutzer zugeht und ein solches Formular zur Entfernung von persönlichen Daten anbietet. Und abschließend kündigt Google noch an:
„In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.“
Na, denn, fröhliches Löschen der Daten aus dem Suchmaschinenindex bei Google!