Ein Wohnungswechsel ist immer mit Stress verbunden. Um allen eventuell auftauchenden Problemen vorzubeugen und einen problemlosen Ablauf des Umzugs zu sichern, ist es sinnvoll ein Halteverbotsschild beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Dies ist zwar noch ein zusätzlicher Arbeitsschritt, aber die Umzugshelfer werden dankbar sein, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen können, ohne sich noch zusätzlich mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen zu müssen. Schließlich ist es eine erhebliche Arbeitserleichterung, wenn der Möbelwagen direkt vor dem Haus parkt und nicht zwei Häuserblöcke weiter, weil es sich in dem entsprechenden Bereich um eine Halteverbotszone handelt.
Besonders in Großstädten hat niemand die Garantie, ob am Umzugstag direkt vor der Haustür ein Parkplatz frei ist. Von daher ist der Einsatz entsprechender Schilder absolut sinnvoll. Allerdings darf so ein mobiles Schild ausschließlich nach Genehmigung des Ordnungsamtes, von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde oder von der Polizei am vorgesehenen Platz aufgestellt werden. Bei einem Wohnungswechsel dürfen nur Halteverbotsschilder Verwendung finden. Private Absperrungen mit Stühlen, Schildern etc. sind nicht gestattet und werden bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt mit erheblichen Bußgeldern geahndet, besonders dann, wenn es sich um eine Halteverbotszone handelt.
Wo wird der Antrag für mobile Verkehrsschilder gestellt?
Die Beantragung eines solchen Verkehrsschilds gestaltet sich sehr einfach. Bei einem privaten Wohnungswechsel wird der Antrag auf ein solches Schild beim zuständigen Ordnungsamt oder die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden beantragt. Die Schilder lassen sich in unterschiedlichen Firmen mieten. Zum Teil bieten auch Umzugsfirmen diesen Kundendienst als Einzelleistung an. Diesbezügliche Formulare liegen in den Behörden aus, können aber auch über das Internet angefordert werden. Halteverbotsschilder werden in zwei unterschiedlichen Kategorien unterschieden, und zwar in doppelseitige und einfache Halteverbote.
Die doppelseitigen Halteverbotsschilder kommen jeweils dann zum Einsatz, wenn zwei Straßenseiten vom Umzug betroffen sind. Dies ist besonders der Fall, wenn sich die Wohnung in einer sehr schmalen Straße befindet. Zudem sollte man auch den Aspekt im Auge behalten, dass es an Sonntagen und Feiertagen meist Sonderregelungen gibt. Hierüber sollte man sich bereits vor dem Wohnungswechsel informieren. Optimal wäre es den Antrag bereits zwei Wochen vor dem Umzugstermin einzureichen.
Richtige Halteverbotszone durch einfachen Service garantieren
In den vergangenen Jahren haben sich Firmen gegründet, welche die gesamte Organisation übernehmen. Dazu gehört beispielsweise das Anfordern der behördlichen Genehmigung bei den entsprechenden Ämtern, wie auch das Aufstellen, Montieren und den Abtransport dieser. Dieses bietet den Vorteil, dass der Antragsteller nicht für den Verlust eines solchen Schildes haftet. Die Fristen für das Aufstellen liegen je nach Stadt zwischen achtundvierzig und sechsundneunzig Stunden. Die Frist ist deshalb unumgänglich, damit falsch geparkte Autos von ihrem Besitzer noch rechtzeitig entfernt werden können. Hierfür bieten die Firmen auch sogenannte Aufstellungsprotokolle, welche den Zeitpunkt der Aufstellung protokollieren und die dort geparkten Fahrzeuge. Sämtliche Unterlagen, wie die behördliche Zustimmung und das Aufstellungsprotokoll werden dem Antragsteller dann rechtzeitig zugestellt. Die Genehmigung sollte dann gut erkennbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges deponiert sein.
Antrag durch die Umzugsfirma
Wer für den Wohnungswechsel eine Umzugsfirma beauftragt hat, genießt den Vorteil des Umzugsservices. Die meisten Umzugsfirmen wie umzugsfirma-berlin.de bieten sehr unterschiedliche Varianten an. So übernimmt sie beispielsweise auch die Beantragung der Halteverbotsschilder als auch das Aufstellen durch Umzugshelfer. Wenn es sich nicht gerade um eine Halteverbotszone handelt, werden die Schilder zwei Tage vor dem Umzug aufgestellt. Der Transport wie auch der Auf- und Abbau der großen Schilder muss geplant werden und unterliegt dabei entsprechenden Vorschriften.
Was gilt es zu beachten und welche Kosten können bei der Beantragung der Schilder entstehen?
Wer seinen Umzug in die neue Wohnung ohne Umzugshelfer also in Eigenregie übernimmt, sollte sich auch auf einen größeren organisatorischen Aufwand einstellen. Für die Bearbeitung des Antrags und das Ausborgen der Schilder entstehen natürlich zusätzliche Kosten, welche von Stadt zu Stadt variieren. Dabei liegt die Preisspanne für die entsprechende Antragsbearbeitung zwischen zwanzig und neunzig Euro. Die genauen Kosten kann der Antragsteller telefonisch bei der jeweiligen Behörde beziehungsweise der Gemeinde erfragen oder sich auch online darüber informieren. Wer dies alles berücksichtigt, kann sich getrost auf das Eigentliche konzentrieren, was so ein Umzug in die neue Wohnung mit sich bringt.