Besonders in der schwierigen Zeit, in der wir uns gerade befinden stellt sich die Frage, ob man überhaupt in den Urlaub fahren kann oder sollte. Auslandsreisen sind aktuell nicht erlaubt und auch von Fahrten innerhalb Deutschlands wird abgeraten und die Bevölkerung wird dazu aufgerufen sich größtenteils in den eigenen vier Wänden aufzuhalten und die sozialen Kontakte weitestgehend zu minimieren. Doch was ist, wenn man einfach mal raus muss, schließlich befinden sich viele von uns schon seit mehreren Monaten vermehrt oder ausschließlich im Homeoffice. Manchmal ist da ein Tapetenwechsel dringend nötig, nicht ohne Grund sind die Verkäufe von Wohnmobilen in diesem Jahr in die Höhe geschossen. Doch wir möchten euch noch eine Alternative zu Camping und Co vorstellen- liebevoll eingerichtete Gartenhäuser, die sich zum Wohnen oder „Übersommern“ eigenen.
Wie sieht es rechtlich aus
Natürlich kann sich nicht jeder stolzer Eigentümer eines eigenen Gartenhäuschens nennen, wir möchten uns aber in diesem Artikel an all diejenigen richten, die ein Gartenhaus besitzen und sich die Frage stellen wie es rechtlich aussieht und was man beachten muss wenn man sich für einen längeren Aufenthalt in seinem Gartenhaus rüsten möchte. Starten wir mit den rechtlichen Vorgaben:
Gartenhäuser in Kleingartenanlagen sind meist nicht für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt und man sollte sich vorab genau informieren was genau in der Kleingartenverordnung steht. Ein Gartenhaus, dass einen Raum beinhaltet, der als Aufenthaltsraum genutzt werden soll benötigen immer eine Baugenehmigung. Und auch wenn der Aufenthaltsraum genehmigt wurde, dann bedeutet das nicht automatisch, dass ein längerer Aufenthalt auch über Nacht erlaubt ist. Hier bedarf es einer erneuten Erlaubnis auf Umnutzung zum Wohnraum. Sind alle Genehmigungen erteilt, dann steht einem Umzug auf Zeit in das Domizil im Grünen eigentlich nichts mehr im Wege.
Wofür soll das Gartenhaus genutzt werden
Jetzt geht es ein bisschen weiter in Detail, bevor wir uns der perfekten Ausstattung und Deko für das Häuschen im Grünen widmen können. Zuerst einmal sollte man sich überlegen für was das Häuschen genutzt werden soll. Will man es als gelegentlichen Wohnraum „nur“ selber nutzen oder zieht man es in Erwägung auch anderen das Häuschen zur Verfügung zu stellen? Dieser zusätzliche Wohnraum eignet sich auch, wenn man sich innerhalb der Familie mal aus dem Weg gehen möchte oder wenn man einen Ausweg aus dem Homeoffice sucht. Je nach Art der Nutzung sollte man sich auch über die Größe des Gartenhauses einig sein. Denn diese muss ebenfalls vom Bauamt genehmigt werden und eine Vergrößerung oder ein Anbau könnte sich im Nachhinein als schwierig erweisen.
Was muss ein Gartenhaus zum Wohnen mitbringen
Neben den Möbeln und gut aufgeteilten Räumen sind folgende Ausstattungen wichtig, damit man seine Auszeit im Gartenhaus realisieren kann:
- Ein WC mit einem Waschbecken und eventuell einer Dusche, sollte eine Gartendusche nicht ausreichend sein.
- Eine Küchenzeile die folgende Geräte beinhalten sollte: Möglichkeit etwas zu kochen, eventuell mit Backofen, eine Spüle um das benutze Geschirr zu spülen, Kaffeemaschine, Wasserkocher und eine Kühlmöglichkeit.
- Eine Beleuchtung und je nach Nutzungsart TV-Anschluss und Internetanschluss.
- Nicht zu vergessen eine Heizmöglichkeit, damit das Häuschen auch in den kälteren Monaten genutzt werden kann.