Donnerstag , 21 November 2024

Vorsicht vor Abzocke bei Schlüsseldiensten

Verlangt ein Schlüsseldienst für eine einfache Öffnung einer Tür stark überzogene Preise, sollten sich die betroffenen Verbraucher unbedingt dagegen wehren. Durch die Gerichte wurden bereits einige Urteile ausgesprochen, welche Schlüsseldienste, die von Verbrauchern Wucherpreise kassiert haben, zu einer Rückzahlung verurteilt haben.

Soll ein seriöser Schlüsselnotdienst beauftragt werden, müssen Verbraucher demnach stets auf der Hut sein. Beispielsweise lassen sich viele schwarze Schafe unter der jeweiligen Ortsvorwahl in das Telefonbuch eintragen, sitzen jedoch wesentlich weiter weg, sodass der Auftraggeber sehr hohe Anfahrtskosten zahlen muss.

Die Rechte der Verbraucher

Es ist ein gängiges Szenario: Jemand ruft den Schlüsseldienst, da er nicht mehr in seine Wohnung kommt. Der Schlüsseldienst eilt herbei und öffnet die Tür – über Preise wurde im Vorfeld jedoch nie gesprochen. Der Schock ist dann natürlich groß, wenn die Rechnung des Dienstleisters mehr als 300 Euro beträgt. In einem spezifischen Fall wurde die Rechnung zunächst durch den Kunden beglichen, im Nachgang klagte der Verbraucher jedoch gegen den Schlüsseldienst wegen überzogener Preise.

Vor einem Amtsgericht in Niedersachsen hatte der Auftraggeber damit Erfolg. Da im Vorfeld kein expliziter Preis vereinbart wurde, muss der Kunde lediglich die übliche Vergütung zahlen. In dem genannten Fall wurden 112 Euro als üblicher Preis angesetzt. Das zu viel gezahlte Geld erhielt der Schlüsseldienstkunde zurück, der Dienstleister musste zusätzlich die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Seriöse Preise für die Türöffnung

Zur Ermittlung eines gerechtfertigten Preises für die Dienstleistung wurde die Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall zugrunde gelegt. Im ländlichen Raum werden nach dieser für eine Türöffnung, die rund 15 Minuten dauert und an einem herkömmlichen Werktag zu üblichen Arbeitszeiten stattfindet, circa 76 Euro fällig. Dazu sind die Fahrtkosten mit einer Pauschale von 36 Euro zu addieren.

In diesen Preisen sind jedoch noch keine Materialkosten enthalten. Wird es beispielsweise nötig, im Rahmen der Türöffnung auch ein neues Schloss zu verbauen, dürfen die Kosten dafür durch den Schlüsseldienst zusätzlich berechnet werden. Falls die Öffnung der Tür mehr als 15 Minuten in Anspruch nimmt, müssen Verbraucher Zuschläge von rund 20 bis 50 Euro pro angefangener Viertelstunde einkalkulieren.

Das richtige Verhalten bei Wucherpreisen

Von der gängigen Abzock-Masche der Schlüsseldienste weicht der vorgestellte Fall aus Niedersachsen ein wenig ab, da der Wohnungsbesitzer und der Dienstleister im Vorfeld gar nicht über die Kosten für die Türöffnung gesprochen haben. Wurde vor der Ausführung der Arbeiten allerdings ausdrücklich über die Kosten gesprochen, muss der Kunde den dabei vereinbarten Preis in der Regel bezahlen.

Allerdings gilt dabei eine Ausnahme, wenn es sich um Wucher handelt – derartige Preise sind generell unwirksam. Nach der gängigen Rechtsauffassung besteht Wucher, wenn der Dienstleister den doppelten Betrag des üblichen Preises oder sogar eine noch höhere Summe verlangt.

Beträgt der übliche Preis für eine Türöffnung so zum Beispiel 100 Euro, kann der Schlüsseldienst ganz legal Preise von 130 Euro oder mehr mit seinem Kunden vereinbaren. Werden jedoch mehr als 200 Euro für die Dienstleistung verlangt, ist der geschlossene Vertrag nicht rechtskräftig. Der Preis, den der Kunde in einem solchen Fall zahlen muss, beträgt dann maximal 100 Euro. Einige Gerichte werten Einzelfälle jedoch bereits als Wucher, wenn der gängige Preis circa die Hälfte des geforderten Preises beträgt.

Über Toni Ebert

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