Ein Personalrat ist eine wichtige Alternative zur Allgemeinen Geschäftsführung, wie auch ein Betriebsrat besitzt ein Personalrat etwaige Funktionen, welche dem Arbeitnehmer zugunsten kommen. Im Grunde ist eine Personalvertretung nichts Weiteres als eine Vertretung der Beschäftigten, die sich an einer Dienststelle befinden. Die Regelung erfolgt gemäß dem Personalvertretungsgesetz der Bund und Länder.
Sollte ein Arbeitnehmer Probleme an der Dienststelle haben, ist es ihm gestattet, den Personalrat aufzusuchen, ihn auf die Probleme aufmerksam zu machen und gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden. Sinn und Zweck eines Personalrates ist es, die Interessen eines Arbeitnehmers zu vertreten. Das Anliegen hierfür könnte unter anderem:
- in sozialen und persönlichen Belangen sein
- Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses
- Diskriminierung
- allgemeinen Atmosphäre an einem Arbeitsplatz
Warum ist es wichtig einen Personalrat zu wählen?
Ein Personalrat dient nicht nur dem Zweck sich für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen, sondern dieser sorgt langfristig ebenfalls für sichere Arbeitsplätze und vergibt alternativ Arbeit an Privatfirmen, wenn dies nötig ist.
Trotz Gesetze und Rechtsformen, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, gibt es die Möglichkeit intern einen Personalrat zu wählen. Als Einzelperson bestimmte Rechte durchzusetzen, ist oftmals schwierig, aus diesem Grund gibt es die Position des Personalrates. Dieser ermöglicht es dem Arbeitnehmer verstärkt durch den Einsatz des Personalrates seine Rechte durchzusetzen. Es ist also sinnig einen Personalrat zu wählen und diesen bei etwaigen Fragen aufzusuchen. Ohne einen Personalrat lassen sich etwa Tarifverträge, welche betriebliche Regelungen und flexible Arbeitszeiten Gestaltung beinhalten nicht direkt umsetzen. Diese benötigen mehr Zeit und Nerven.
10 gute Gründe einen Personalrat zu wählen
- Auf Rechte nicht verzichten
- Die Beschäftigten sind informierter
- Arbeitszeiten regeln
- Leistungsentgelt gerecht gestalten
- Beschäftigung sichern
- Mehr Chancen durch Weiterbildung
- Beruf + Familie vereinbaren
- Weniger Willkür bei Personalauswahl und Beförderung
- Bei Verwaltungsreformen mitreden
- Personalabbau und Privatisierung abmildern
Zur Wahl in den Personalrat darf sich jeder Arbeitnehmer aufstellen lassen hierbei spielt es keine Rolle, ob:
- Teilzeitkräfte
- Aushilfen
- geringfügig Beschäftigte
- im Außendienst tätige
- Telefonisten, oder
- Auszubildende
Ebenfalls ist es egal, wie lange ein Mitarbeiter in dem Unternehmen bereits beschäftigt ist. Der einzige Faktor, der berücksichtigt werden muss, ist, dass der Beschäftigte mindestens das 18 Lebensjahr vollendet hat, um in einen sogenannten Personalrat aufgenommen zu werden und sich überhaupt aufstellen zu lassen.
Betriebsrats und Personalrat wo liegen die Unterschiede
Während ein Betriebsrat in der Privatwirtschaft gewählt wird, wählt man etwa einen Personalrat öffentlicher Dienst. Sollte ein Arbeitnehmer egal in welcher Form eine Frage, ein Problem oder eine Richtigstellung benötigen, ist eines der beiden definitiv der richtige Anlaufort. Dieses gilt für alle Beschäftigten, da sowohl ein Betriebsrat als auch ein Personalrat für die Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen zur Verfügung steht.
Fazit
Ein Personalrat spielt also eine wichtige Rolle in einem Unternehmen, da er die Interessen und das Anliegen eines jeden Mitarbeiters prüft und für diese Rechte einsteht. Er hat ein offenes Ohr für alle Mitarbeiter, ist für Anregungen und Beschwerden die richtige Anlaufstelle und verpflichtet sich mit seinem Titel das Anliegen an oberster Stelle weiterzuleiten. Ebenfalls überwacht er die Rechte der Arbeitnehmer nicht nur, sondern sorgt dafür, dass diese eingehalten werden.